Hygienepraxis

Küchenhygiene

 

In Küchen für die Gemeinschaftsverpflegung erhält die Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln und deren Verarbeitung einen besonderen Stellenwert. Dies erfordert die Kenntnisse über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Maßnahmen.

Ich erbringe für Sie folgende Leistungen:

  • Jährliche Folgebelehrung gemäß § 42/43 IfSG
  • Begehungen des Küchenbereichs mit Schwachstellenanalyse
  • Erstellung von Reinigungs-, Desinfektions- und Hygieneplänen
  • Untersuchung des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung
  • Externe Audit`s

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