Im Rahmen der geforderten Qualitätssicherung gemäß § 80 SGB XI, der TRBA 250 und dem Heimgesetz § 11(9)ist für einen ausreichenden Schutz vor Infektionen zu sorgen und dies durch die Einhaltung von Hygieneanforderungen und durch entsprechende Sachkenntnis in Pflegeeinrichtungen durch die Etablierung von Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen sicherzustellen.
Ich erbringe für Sie folgende Leistungen:
- Basisanalyse zur Ermittlung der hygienischen Situation Ihres Hauses
- Durchführung regelmäßiger Hygienevisiten in Ihrer Einrichtung und Beratung vor Ort
- Schulung Ihrer Mitarbeiter in allen Bereichen der Altenheimhygiene
- Beratende Betreuung bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörden
- Unterstützende Begleitung in Sitzungen der Hygienekommission
- Planerische Begleitung in allen Hygienefragen bei Um- und Neubauten
- Einkaufsberatung bei allen hygienerelevanten Artikeln
- Erstellung und Aktualisierung individueller Hygienepläne
- Erstellung und Aktualisierung individueller Desinfektionspläne
- Firmenneutrale Beratung beim Einsatz von Desinfektionsmitteln
Ihr Nutzen
- Schnelle Reaktionszeiten
- Nutzung der Erfahrung aus über 15 Jahren Beratung
- Entlastung des Kostenbudget